Die gesetzlichen Vorschriften sind nicht nur im Neubau und bei der Sanierung
bindend, sondern bereits bei Wartungsarbeiten ohne
Unterschied des Objektalters.

„Sturz vom Dach“
Die Verantwortung liegt beim Bauherren! Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten am Dach sind Personen vor Absturz zu sichern, so ist dies im ArbeitnehmerInnen Schutzgesetz festgeschrieben!
Die grundsätzliche Verantwortung zur Schaffung von Anschlagpunkten bzw. eines Dachsicherungssystems liegt beim Objekteigentümer, denn laut Gesetzgeber besteht für diesen die Verpflichtung die notwendige Grundlage, wie Anschlagpunkte und deren gesicherten Zustieg zu installieren und entsprechend zu warten. Ob es sich nun um einen Neubau, eine Sanierung oder ein Bestandsobjekt handelt ist dabei nebensächlich, denn spätestens zum Zeitpunkt der ersten Reparatur oder Wartung ist ein Dachsicherungssystem unumgänglich.